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Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Zustandekommen des Mietvertrags
1.1. Der Mieter erhält den Mietvertrag, die gültige Preisliste und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen per Post oder pdf-Datei übermittelt. Der Mieter hat ein ausgedrucktes und unterschriebenes Exemplar des Mietvertrages vorab per Fax und in doppelter Ausfertigung per Post dem Vermieter zu übersenden.
1.2. Der Mieter übermittelt dem Vermieter außerdem eine Kopie der Vorder- und Rückseite des Personalausweises per Post oder e-Mail.
1.3. Der Mietvertrag kommt erst mit der Unterschrift des Vermieters zustande.
2. Einzug und Übergabe des Apartments
2.1. Die Wohnung kann zum Beginn des Mietverhältnisses nach Terminvereinbarung bezogen werden.
2.2. Sollte der Einzug am Wochenende oder nach 17.30 Uhr erfolgen, kann nach entsprechender Abstimmung die Schlüsselübergabe vorab erfolgen.
3. Verlängerung des Mietvertrages
3.1. Der Mietvertrag kann mit einer Ankündigungsfrist von einem Monat vor Beendigung des Mietverhältnisses verlängert werden. Die Mietverlängerung kommt erst dann zustande, wenn diese dem Mieter schriftlich von dem Vermieter bestätigt worden ist.
3.2. Preiserhöhungen bei Verlängerungen bleiben vorbehalten.
4. Kündigung
4.1. Während der Laufzeit des Zeitmietvertrages (vgl. Ziff. 1) sind ordentliche Kündigungen des Vermieters oder des Mieters ausgeschlossen.
4.2. Will der Mieter das Mietverhältnis vor Ablauf der fest vereinbarten Mietzeit (vgl.Ziff. 1) beenden, ist das nur zulässig, wenn er einen geeigneten Nachmieter stellt. Das Mietverhältnis zwischen Mieter und Vermieter endet zu dem Zeitpunkt, zu dem der Nachmieter bereit ist, in das Mietverhältnis einzutreten.
4.3. Sollte ein unbefristetes Mietverhältnis abgeschlossen werden gelten die gesetzlichen Kündigungsbestimmungen des § 549 Abs. 2. Nr. 2 BGB.
4.4. Der Vermieter kann im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Mietvertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen, wenn der Mieter seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt (z.B. Zahlungsrückstand, vertragswidriger Gebrauch, unbefugte Überlassung an Dritte, usw.).
5. Miete und Serviceleistungen
5.1. Die Miete und sämtliche Serviceleistungen sind monatlich im Voraus, spätestens am 1. Werktag des Monats an den Vermieter durch Überweisung (Kosten der Überweisung trägt der Mieter) oder Barzahlung in Euro zu bezahlen.
5.2. Alle genannten Preise verstehen sich incl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
5.3. Die Umsatzsteuer wird vom Vermieter gesondert ausgewiesen.
5.4. Sollte sich der derzeit gültige Umsatzsteuersatz von 7% ändern, so ist der Vermieter berechtigt, die Preise für Miete und Serviceleistungen entsprechend anzupassen.
5.5. Es wird vom Mieter eine Endreinigungspauschale erhoben. Der Preis hierfür ergibt sich aus der jeweils gültigen Preisliste.
5.6. Eine Aufstellung der buchbaren zusätzlichen Serviceleistungen findet sich im Anhang.
6. Kaution
6.1. Zur Absicherung gegen eventuelle auftretende Schäden und zur Sicherung aller Ansprüche des Vermieters aus dem Mietverhältnis wird eine Kaution spätestens bei Schlüsselübergabe gestellt.
6.2. Die Höhe der Kaution bei einer Kurzzeitmiete von unter einem Monat entspricht einer Wochenmiete.
6.3. Die Höhe der Kaution bei einer Langzeitmiete ab einem Monat entspricht einer Monatsmiete.
6.4. Die Kaution ist innerhalb von 30 Tagen nach Beendigung des Mietverhältnisses auf ein von dem Mieter bekannt zu gebendes Konto zurück zu überweisen, soweit sie nicht in Anspruch genommen wurde.
7. Vorübergehender Gebrauch, Nutzung des Mietobjekts
7.1. Der Mieter mietet zum vorübergehenden Gebrauch an. Die mindestmietdauer beträgt 14 Tage.
7.2. Die Untervermietung oder sonstige Gebrauchsüberlassung des Apartments an andere als im Vertrag benannte Dritte darf nur mit schriftlicher Einwilligung des Vermieters erfolgen.
7.3. Tierhaltung ist nicht gestattet.
7.4. Bei der Wohnung handelt es sich um eine Nichtraucherwohnung. Sollte trotzdem im Appartement geraucht werden, wird eine erhöhte Reinigungsgebühr in Höhe von mindestens 1.000,00 Euro in Rechnung gestellt, damit der Folgemieter in ein angenehmes Wohnambiente einziehen kann.
7.5. Eine Berufsausübung in der Wohnung ist dann genehmigungspflichtig, wenn hierdurch erhebliche Interessen der Nachbarn oder des Vermieters berührt werden. Telearbeit und nicht störende Betätigungen sind ohne Genehmigung zulässig.
7.6. Der Mieter ist berechtigt, Wasser, Wärme und Strom im üblichen Rahmen zu nutzen. Die Kosten hierfür sind im Mietpreis enthalten. Der Mieter verpflichtet sich, unnötigen Energie- und Wasserverbrauch zu vermeiden.
7.7. Die Gebühren für die Abfallentsorgung sind im Mietpreis enthalten. Sie erstrecken sich auf die Entsorgung von Hausmüll in üblicher Menge. Der Mieter ist angehalten, unnötige Abfälle zu vermeiden.
7.8. Für die Mietsache erhält der Mieter bei Übergabe drei Schlüssel. Einen Haustürschlüssel, einen Wohnungsschlüssel und einen Briefkastenschlüssel, die bei Mietende dem Vermieter zurückgegeben werden. Weitere Schlüssel können dem Mieter gegen Kaution überlassen werden.
8. Instandhaltung des Mietobjektes
8.1. Zeigen sich im Laufe der Mietzeit Schäden am Mietobjekt, so hat der Mieter dem Vermieter dies unverzüglich anzuzeigen.
8.2. Der Mieter hat das Appartement pfleglich zu behandeln.
8.3. Der Mieter haftet gegenüber dem Vermieter für Schäden, die durch Verletzungen der ihm obliegenden Sorgfalts- und Anzeigepflicht verursacht werden, insbesondere auch, wenn die Räume unzureichend gelüftet, gereinigt, beheizt oder nicht ausreichend gegen Frost geschützt werden.
8.4. Das Inventar darf nicht entfernt werden.
9. Benutzung von Geräten
9.1. Dem Mieter stehen die in der Wohnung befindlichen Haushalts- und Unterhaltungsgeräte zur Verfügung. Sämtliche Geräte werden auf eigene Gefahr und Risiko von dem Mieter benutzt.
9.2. Die von dem Vermieter zur Verfügung gestellten Geräte sind pfleglich und schonend zu behandeln.
9.3. Der Mieter verpflichtet sich, die ihm vom Vermieter zugänglich gemachten Gebrauchsanweisungen zu beachten. Er ist ausschließlich zu einem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Geräte unter Einhaltung sämtlicher Herstellervorgaben berechtigt.
9.4. Für Schäden die während der Mietzeit an den Geräten entstehen haftet der Mieter, sofern sie nicht durch die Herstellergewährleistung abgedeckt werden.
10. Telefon und Internet
10.1. Der Mieter kann den Telefon- und Internetanschluss in der Wohnung benutzen. Der Vermieter übernimmt keine Haftung dafür, wenn durch Netzüberlastung oder andere bei dem Telekommunikationsanbieter liegende Gründe keine Verbindung zustande kommt.
10.2. Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass das Internet nur im Rahmen des gesetzlich Erlaubten benutzt wird.
10.3. Die Telefon-Grundgebühren und Gesprächskosten zu deutschen Festnetzanschlüssen sind im Mietpreis enthalten.
10.4. Verbindungskosten zu ausländischen und Mobilfunkanschlüssen werden dem Mieter ebenso wie jegliche Nutzung kostenpflichtiger Daten- und Kommunikationsdienste in tatsächlicher Höhe in Rechnung gestellt. Die Rechnungsstellung hierfür erfolgt binnen vier Wochen nachdem dem Vermieter die Abrechnung des Telekommunikationsanbieters vorliegt.
10.5. Auf Wunsch kann dem Mieter eine Telefon-Flatrate für Auslandsgespräche in 50 Länder (siehe Länderliste im Anhang) zur Verfügung gestellt werden. Diese Zusatzleistung kann bei einer Mietdauer ab 3 Monaten gebucht werden. Die Auslands-Flatrate wird dem Mieter entsprechend der gültigen Preisliste in Rechnung gestellt.
11. Betreten des Mietobjektes durch den Vermieter
11.1. Der Vermieter oder/und sein Beauftragter können das Objekt aus wichtigen Gründen nach rechtzeitiger Ankündigung betreten.
11.2. Bei Abwesenheit des Mieters von mehr als zwei Wochen hat er alle Wasserzuläufe zu schließen und einen Schlüssel der Hausverwaltung des Vermieters zur Verfügung zu stellen.
12. Rückgabe bei Beendigung der Mietzeit
12.1. Bei Beendigung der Mietzeit ist die Wohnung im selben Zustand wie zu Mietbeginn bis spätestens 11.30 Uhr zu übergeben. Sollte die Wohnung nicht im ordnungsgemäßen Zustand bis zum vorgenannten Zeitpunkt übergeben werden, wird eine Tagesgebühr in Höhe von mindestens 250,00 Euro fällig.
12.2. Bei der Übergabe der Wohnung sind sämtliche zuvor vom Vermieter ausgehändigten Schlüssel zurückzugeben.
12.3. Der Mieter hat dem Vermieter Schäden in und an der Wohnung zu ersetzen, soweit der Mieter diese Schäden zu vertreten hat.
12.4. Im Laufe der Mietzeit beschädigtes Inventar hat der Mieter zu ersetzen oder mit angemessenem Geldbetrag auszugleichen, soweit er diese Schäden zu vertreten hat.
13. Salvatorische Klausel
13.1. Sollte eine der Vertragsbestimmungen unwirksam werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der jeweils unwirksamen Bestimmungen tritt eine Regelung, die wirtschaftlich und rechtlich der Unwirksamen am nächsten kommt.
14. Gerichtsstand und anwendbares Recht
14.1. Als Gerichtsstand gilt Stuttgart als vereinbart, soweit die Voraussetzungen des § 38 ZPO auf die Vertragsparteien zutreffen. Bei Auseinandersetzungen mit juristischen Personen des Auslandes innerhalb der EU gilt ergänzend EuGVVO Art. 22 Nr 1.
14.2. Es gilt ausschließlich Deutsches Recht.
Anhang
1. Zusätzliche Serviceleistungen auf Wunsch:
1.1. 14-tägige Wohnungsreinigung, sowie Wechsel der Handtücher und Bettwäsche: siehe gültige Preisliste
2. Länderliste Telefon-Flatrate Ausland
Die auf Wunsch bereitgestellte Flatrate für Auslandsgespräche gilt ausschließlich für Verbindungen zu Festnetzanschlüssen folgende Länder:
Andorra, Argentinien, Australien, Belgien, Brasilien, Bulgarien, Chile, China, Dänemark, Estland, Frankreich, Georgien, Griechenland, Hong Kong, Irland, Italien, Island, Israel, Japan, Kanada, Kroatien, Liechtenstein, Luxemburg, Malaysia, Monaco, Neuseeland, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Russland, San Marino, Schweden, Schweiz, Singapur, Slowakei, Slowenien, Spanien, Südafrika, Taiwan, Tschechische Republik, Türkei, UK, Ungarn, USA, Vatikanstaat, Venezuela, Zypern
Gesprächskosten zu hier nicht genannten Ländern werden dem Mieter entsprechend der tatsächlichen Gesprächskosten in Rechnung gestellt.
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